Unsere Shops: RCM CREATIONS · RCM MACHINES
Bancontact - Maestro - MasterCard - VISA
  • SALES -10 %
Angebote in:
Angebote noch:

Unsere AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen die Beziehungen zwischen RC-Machines (RCM S.àr.l) (nachstehend "RCM") und dem Kunden (nachstehend der "Kunde").


1. Anfrage, Bestellung, Allgemeines
Alle Anfragen sowie alle Bestellungen müssen schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) bei RCM eingehen. Es werden weder Preise noch Angebote telefonisch übermittelt. Die Angebote von RCM sind freibleibend. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von RCM an. Erzwungene Einkaufsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.


2. Kataloge, Prospekte, Flugblätter oder Ähnliches
Ausführungen, Maße und Angaben sowie Abbildungen und technische Daten sind, soweit nicht ausdrücklich bestätigt, annähernd und unverbindlich. Modelländerungen sowie Änderungen oder Abweichungen im Fabrikationsprogramm behält RCM sich vor. Alle Änderungen können ohne besonderen Hinweis vorgenommen werden. Die Katalogausgabe von RCM steht unter urheberrechtlichem Schutz. Nachdruck ist, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung von RCM in schriftlicher Form gestattet.

3. Preise
Preise verstehen sich in EURO Inkl. MwSt., exkl. Versandkosten. Es gelten die im Angebot angegebene Preise. Ausnahmen sind Sonderangebotspreise, die von RCM ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Preise sind freibleibend. Druckfehler in Katalog, Prospekten, Flugblättern, Preislisten oder ähnliches berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Preisänderungen behält RCM sich vor. Eine Auftragsbestätigung von RCM ist bindend. Rabatte, Sonderpreise oder Preissenkungen werden exklusiv von RCM erstellt und nur schriftlich mitgeteilt.
Es werden keine vom Kunden selbst erstellte Preise, Bedingungen oder Anforderungen angenommen!

4. Zahlung
Bei Bestellung kann eine Anzahlung von 50% verlangt werden, die restlichen 50% werden bei Abholung, rein netto, ohne Abzug beglichen. Die Zahlung muss für RCM spesenfrei sein. Die Kosten der Nachnahme trägt der Kunde. Zurückhaltung der Zahlung sowie Aufrechnung gegen irgendwelche Ansprüche des Kunden sind nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist RCM berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in RCMs Eigentum stehender Ware zu verlangen, soweit dadurch der Produktionsablauf im Betrieb des Kunden nicht nachteilig gestört wird.

5.1 Abholung / Lieferung
Bei Abholung der Ware vor Ort (Stuppicht oder Junglinster) ist die Rechnung sofort zu begleichen.

Lieferungen erfolgen per Post/DPD oder Spedition gegen Nachnahme (nur Deutschland) oder Vorauskasse entweder Kreditkartenakzeptanz oder Banküberweisung.

Die von RCM angegebenen Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich da abhängig des jeweiligen Zustellers. Die Liefer- und Abholungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem RCM die vom Kunden korrekt unterzeichnete Freigabe bekommt, jedoch niemals vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Katastrophen, Betriebsstörungen und Materialmängel entbinden RCM für die Dauer der Störung von der vorgesehenen Lieferzeit.

Da die Sendungen von RCM versichert geschickt werden, muss die Ware sofort nach Eingang beim Kunden durch Ihn oder einen von Ihm damit beauftragten Dritten auf eventuelle Mängel und Stückzahl untersucht werden. Bei offensichtlichen Schäden an den Paketen verweigern Sie bitte die Annahme der/des Pakete/s mit Hinweis auf den Schaden oder lassen sich diesen vom Zusteller schriftlich bestätigen. In diesem Fall bitten wir Sie, uns unverzüglich eine Nachricht zukommen zu lassen, um die weitere Abwicklung nicht zu verzögern.

Bei nicht Erhalt der bestellten Ware durch Verlust auf dem Transportweg verpflichtet sich RCM die Ware kostenlos zu ersetzen oder dem Kunde die Rückzahlung zu erstatten.

5.2 Teillieferungen
Im Interesse prompter Belieferung ist RCM berechtigt, etwa fehlende Artikel auszulassen und vorläufig nur Teilmengen auszuliefern. Der Kunde darf Teilmengen nicht zurückweisen. Jede einzelne Lieferung gilt als selbständiges Geschäft. Sollte der Kunde jedoch aus zeitrechtlichen Gründen keine Teillieferung in Anspruch nehmen können, so muss er dies deutlich und klar bei der Bestellung schriftlich vermerken.

5.3 Nachlieferung
Artikel, die beim Empfang der Bestellung auf dem Gelände von RCM nicht lagernd sind oder nicht kurzfristig geliefert/abgeholt werden können, behält RCM bis zur nächsten Liefer- oder Abholmöglichkeit in Auftrag.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt solange das Eigentum von RCM bis die Rechnung vollständig beglichen wurde. Sie darf einem Dritten weder verpfändet noch sicherheitsübereignet werden. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern, wenn dieser nicht gegen Barzahlung erfolgt.

7. Mängelrüge, Haftung und Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet RCM wie folgt:
· Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Die Feststellung solcher Mängel muss RCM bei offensichtlichen Mängeln binnen 10 Tagen, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden.
· Bei Waren, die nachweislich infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, liefert RCM nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach.
· Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet RCM im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für diese Ersatzlieferungen beginnt die Lieferfrist aufs Neue.
· Hat RCM eine sich gestellte und angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht.
· Für Schäden die aus nachfolgenden, von RCM nicht zu vertretenden Gründen entstanden sind, wird keine Gewähr übernommen.
· Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Reinigungs- oder Waschmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse übernimmt RCM keine Haftung.
· RCM haftet ferner nicht für die Folgen unsachgemäßer und ohne seine Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RCM ist eine Nachbesserung durch Dritte nicht zulässig und die dadurch entstehenden Kosten werden von RCM nicht anerkannt.
· Ein Teil der Ware von RCM kann, soweit nicht anders angegeben, Importware aus Fernost sein. Dies ist kein Reklamationsgrund. Die Waren sind in jedem Fall sofort nach Eingang beim Kunden durch Ihn oder einen von Ihm damit beauftragten Dritten auf eventuelle Mängel zu untersuchen. Beanstandungen sind RCM unverzüglich schriftlich zuzutragen da ansonsten jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Bei äußerlich sichtbaren Transportbeschädigungen ist die Gewährleistung darüber hinaus auch dann ausgeschlossen, wenn versäumt wurde, die Beschädigung bei Empfang vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. Genehmigte Rücksendungen werden nur portofrei angenommen.


8. Vertragsstrafen, Schadensersatz
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen von RCM ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit sie nicht ausdrücklich von RCM anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Vertragsstrafen können nicht gegen RCM geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch einen der RCM Mitarbeiter. Minderjährige müssen eine Genehmigung seitens der Eltern/Tutors oder eine rechtskräftige Bescheinigung aufweisen können. Für Bestellungen die im Namen und im Auftrag eines Verbandes, Vereins oder einer Organisation getätigt werden, kann RCM sich das Recht auf Echtheitsüberprüfung vorbehalten. Solche Bestellungen müssen von einem Mitglied des Verwaltungsorgans getätigt werden. Im Falle eines Zweifels von RCM und bei Vorweisverweigerung eines gültigen Dokumentes wird die Bestellung sofort storniert. In diesem Fall werden dem Kunden alle bis dato entstandene Kosten samt 20% Entschädigungsaufforderung verrechnet. Diese Entscheidung wird durch das für RCM zuständige Organ vollzogen.

9. Autonomie der Bedingungen und deren Abänderungen
Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen und Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sowie alle mündlichen Vereinbarungen sind nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung durch RCM gültig.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich dem luxemburgischen Recht und dessen Rechtsauslegung. Das Luxemburgische Recht gilt als exklusiv anwendbares Recht der Beziehungen zischen dem Kunden und RCM. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle gegenseitigen Ansprüche Luxemburg.

11. Sonstige Anmerkungen und Abmachungen
 Durch Unterzeichnung dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden erklärt jener solche gelesen und verstanden zu haben, sowie sich damit einverstanden und insbesondere mit den untertrichenen Absätzen.
 
RC-Machines (RCM S.à r.l.)

Zuletzt angesehen